Bau- & Architektenrecht

Verzugsschaden nachweisen – Wenn die Parteien vereinbart haben, dass ein Verzugsschaden vom Geschädigten nachzuwiesen ist, reicht eine überschlägige Schadensberechnung nicht aus. In diesem Falle wird der Schadenersatzanspruch nicht fällig. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2023 – 22 U 210/23)

Abnahmewirkung beim Bauträger – Wenn der Bauträger eine nicht AGB-konforme Abnahmeklausel verwendet, tritt die Abnahmewirkung zu seinen Gunsten nicht ein. Er kann sich folglich nicht auf Verjährung berufen. Nur bei besonderer Schutzwürdigkeit des Bauträgers können die Mängelrechte verwirkt sein. (BGH, Urteil vom 09.11.2023 – VII ZR 241/22)

Architekten- und Ingenieurhonorar – Höchst- und Mindestsätze der HOAI sind nicht mehr bindend. Das ergibt sich aus der HOAI 2021. Ausschließlich die Vereinbarung von Auftraggeber und Auftragnehmer ist ausschlaggebend. (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2023 – 22 U 153/23)

Die Kündigung eines Bauvertrages bedarf nach dem Gesetz der Schriftform. Die Versendung der Kündigungserklärung per Mail (also in Textform) stellt eine unwirksame Kündigungserklärung dar. Der Bauvertrag besteht weiter. (OLG München Beschluss vom 03.02.2022 – 28 U 3344/21)

Außerordentliche und freie Kündigung? – Wenn eine Kündigung eines Bauvertrages ausdrücklich nur für den Fall erklärt wird, dass eine wichtiger Grund gemäß § 8 Nr. 2 bis 4 VOB/B vorliegt, ist unwirksam, wenn ein solcher Grund nicht gegeben ist. Ob eine außerordentliche Kündigung auch als freie Kündigung des Bauvertrages gem. § 649 Satz 1 BGB oder § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B zu verstehen ist, hängt vom Inhalt der Kündigungserklärung ab. Im Regelfall ist eine Kündigung auch als freie Kündigung zu verstehen, andernfalls muss der Auftraggeber sich klar dahin erklären, dass er eine freie Kündigung nicht möchte. (BGH Urteil vom 24.07.2003 – VII ZR 218/02)

Lage von Versorgungsleitungen – Der Tiefbauunternehmer hat sich vor der Ausführung von Arbeiten in jeder erdenklichen Weise zu erkundigen, ob im Baustellenbereich Versorgungsleitungen liegen. Nicht zuletzt wegen der Gefahr für Leib und Leben (Gas- und Starkstromleitungen) muss er die Aktualität von Plänen überprüfen und ggf. Handschachtungen vornehmen. Tut er das nicht, haftet er dem Versorgungsunternehmen für die Kosten der Schadensbeseitigung. (BGH-Urteil vom 13.04.2023 – II ZR 17/22 – Beck-RS 2023, 15692)

Bauhandwerkersicherung – die gibt es auch nach Kündigung und Mängelrüge für die erbrachten Leistungen. Für diese Leistungen muss der Bauunternehmer gesichert werden, wenn er den Werklohnanspruch schlüssig, z. B. durch seine Schlussrechnung nachweist (§ 650f BGB). <die Mängelrüge schließt das Sicherungsrecht aus. OLG Frankfurt/M Beschluss vom 06.03.2023 – 29 U 115/22)

Notarhaftung zugunsten Bauträger – Der Notar, der eine unwirksame Abnahmeklausel beurkundet, haftet dem Bauträger für die daraus entstandenen Schäden. Jeder Erwerber eine Eigentumswohnung muss die Möglichkeit zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums haben, nimmt er wegen einer unwirksamen Abnahmeregelung im Vertrag nicht teil, ist die Abnahme unwirksam. (OLG Celle Urteil vom 01.02.2023 – 3 U 60722)

Baukran und Kontergewicht nicht übers Haus schwenken, kein Schadenersatzanspruch – Der Grundstückseigentümer hat Anspruch darauf, dass das Kontergewicht von Nachbars Baukran nicht in den Luftraum über sein Haus geschwenkt wird, er hat einen Unterlassungsanspruch (vgl. BGH  Urteil vom 14.12.2012 – V ZR 49/12). Der Nachbar hat keinen Schadenersatzanspruch wegen Bauzeitverzögerungen, wenn er nicht zuvor seinen etwaigen Duldungsanspruch gerichtlich durchsetzt, denn erst mit dem rechtskräftig festgestellten Duldungsanspruch darf er das Kontergewicht über das andere Grundstück schwenken. (OLG Celle Urteil vom 29.03.2022 -4 U 54/21)

Baukran, Kontergewicht, Schwenkarm mit Lasten – Im Einzelfall muss der Grundstückseigentümer das Schwenken eines Baukranes mit seinen Auslegern in den Luftraum seines Grundstückes ggf. hinnehmen, aber der Nachbar/Bauherr/Bauunternehmer muss es nach Landesrecht ankündigen (z. B. § 7 d II BaWüNRG, § 47 NdsNachbG), Selbthilfe ist unzulässig. Verweigert der Grundstückseigentümer die Zustimmung, muss der Nachbar erst auf Duldung klagen. In den vorliegenden Fällen wurde dem Unterlassungsanspruch stattgegeben. (OLG Suttgart Urteil vom 01.08.2022 – 4 U74/22; LG Lüneburg Urteil vom 08.02.2021 – 3 O 15/21; vgl. auch OLG München NJW-RR 2020, 1470)

Gewährleistungsrechte – unverhältnismäßiger Aufwand für Bauunternehmer und fehlende Wartung – „Entspricht ein Werk den Regeln der Technik und bewährt es sich in Realität, ist eine kostenaufwendige Mangelbeseitigung unverhältnismäßig. Kann ein Mangel auch auf eine unterbliebene Wartung zurückgeführt werden, ist der Unternehmer nicht haftbar, wenn er annehmen darf, dass der Auftraggeber das Wartungserfordernis kennt.“ (NJW-Spezial 2022 749) Hier war der Auftraggeber eine Stadt, die Trägerin der Straßenbaulast ist und als entsprechende Auftraggeberin die Erfordernisse von Wartungsmaßnahmen kennen muss. (OLG Hamm, Urteil vom 18.08.2022 -24 U 51/20)

Eine Genehmigungsplanung eines Architekten ist mit Einreichung durch den Auftraggeber bei der Behörde mindestens konkludent abgenommen. Mit diesem Vorgang beginnt also auch die Gewährleistungspflicht. (OLG Köln – Beschluss vom 21.02.2019 – 16 U 140/18)

Oft können die Kosten einer Mängelbeseitigung selbst bei Beratung durch einen Sachverständigen nicht genau vorausgesagt werden. Wenn noch unklar ist, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, kann das Gericht die Kosten innerhalb eines Rahmens nach freiem Ermessen schätzen und gemäß § 287 ZPO festsetzen. (KG – Urteil vom 19.02.2019 – 21 U 40/18)

Beim Abschluss eines Vergleichs muss man sehr aufpassen: Vergleichen sich die Parteien eines Bauvertrages dahin, dass der Auftragnehmer noch eine Zahlung erhält, besteht für den Auftraggeber kein Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Es handelt sich bei dem Betrag um einen Bruttobetrag. Will der Auftraggeber eine Rechnung, muss das konkret vereinbart werden. (OLG Brandenburg – Urteil vom 11.01.2019 -11 U 69/18)

Zugang zum Bauobjekt – Verweigert der Bauherr dem Grundstücksmiteigentümer die Überlassung eines Haustürschlüssels für das fertiggestellte Haus, so kann dieser die Herausgabe eines Schlüssels durch einstweilige Verfügung erlangen. (AG Nauen, Beschluss von 05.11.2015 – 20 F 118/15)

Werbeplakat = bauliche Anlage – Ein Baugerüst ist eine bauliche Anlage. Wird an dem Baugerüst ein großflächiges Werbeplakat angebracht, so ist auch das Werbeplakat aufgrund von Größe, Beschaffenheit und funktionaler Verbindung mit dem Gerüst eine bauliche Anlage. Wenn diese sich nicht in das Ortsbild einfügt und damit gegen die Bestimmungen einer gemeindlichen Erhaltungssatzung verstößt, darf die Baubehörde die Entfernung des Werbeplakates anordnen. (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2018 – OVG 2 N 62.15)

Anerkannten Regeln der Technik – Immer wieder entsteht Streit zwischen Bauherren und Bauunternehmer über die Frage, ob die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik eingehalten wurden. Eine Spezialität ist die Frage, was eigentlich gilt, wenn sich diese Regeln in der Zeit zwischen dem Vertragsabschluss einerseits und der Abnahme des Werkes andererseits geändert haben. Die herrschende Meinung in der Rechtsprechung geht dahin, dass der Bauunternehmer diejenigen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu beachten hat, die zum Zeitpunkt der Abnahme des Bauwerkes relevant sind. Insofern treffen ihn stetige Überprüfungs- und Informationspflichten. Er muss den Bauherrn über die Änderungen der Technikregeln in Kenntnis setzen und die damit verbundenen Konsequenzen und Risiken für das konkrete Bauvorhaben unterrichten. (BGH, Urteil vom 14.11.2017 – VII ZR 65/14)

Architektenhaftung – Der Architekt haftet für Planungsfehler. Er wird zum Schadenersatz verurteilt und es wird festgestellt, dass er als Gesamtschuldner dem Auftraggeber für jeden weiteren Schaden an dem entsprechenden Bauteil aufgrund der mangelhaften Planung und Ausführung haftet. Aufgrund des Urteils ist die Verjährung für 30 Jahre gehemmt. Nun sind die 30 Jahre bald um, es liegt wieder ein Schaden an dem Bauteil vor, für den der Architekt verantwortlich ist. Kann  der Bauherr erneut ein Feststellungsurteil erwirken, um die Verjährung für weitere 30 Jahre zu hemmen? Der BGH sagt ja und entscheidet zugunsten des Auftraggebers. (BGH Urteil vom 22.02.2018 -VII ZR 253/16)

Der BGH hat die Abwicklung von Mängelansprüchen grundsätzlich neu beurteilt – ein sehr wichtiges Urteil für Bauherren – 1. Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gegen den Unternehmer gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).

2. a) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, kann den Schaden in der Weise bemessen, dass er im Wege einer Vermögensbilanz die Differenz zwischen dem hypothetischen Wert der durch das Werk geschaffenen oder bearbeiteten, im Eigentum des Bestellers stehen den Sache ohne Mangel und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermittelt. Hat der Besteller die durch das Werk geschaffene oder bearbeitete Sache veräußert, ohne dass eine Mängelbeseitigung vorgenommen wurde, kann er den Schaden nach dem konkreten Mindererlös wegen des Mangels der Sache bemessen. 2. b) Der Schaden kann in Anlehnung an § 634 Nr. 3, § 638 BGB auch in der Weise bemessen werden, dass ausgehend von der für das Werk vereinbarten Vergütung der Minderwert des Werks wegen des (nicht beseitigten) Mangels geschätzt wird. Maßstab ist danach die durch den Mangel des Werks erfolgte Störung des Äquivalenzverhältnisses.

3. a) Der Besteller, der das Werk behält und den Mangel beseitigen lässt, kann die von ihm aufgewandten Mängelbeseitigungskosten als Schaden gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281BGB ersetzt verlangen. Vor Begleichung der Kosten kann der Besteller Befreiung von den zur Mängelbeseitigung eingegangenen Verbindlichkeiten verlangen. 3. b) Darüber hinaus hat der Besteller, der Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB verlangt hat, grundsätzlich weiterhin das Recht, Vorschuss gemäß § 634 Nr. 2, § 637 BGB zu fordern, wenn er den Mangel beseitigen will.

Auch im Verhältnis zum Architekten scheidet hinsichtlich der von ihm zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, ein Zahlungsanspruch in Höhe der fiktiven Mängelbeseitigungskosten betreffend das Bauwerk aus.

5. a) Lässt der Besteller den Mangel des Bauwerks nicht beseitigen, kann er seinen Schaden gegenüber dem Architekten im Wege einer Vermögensbilanz nach dem Minderwert des Bauwerks im Vergleich zu dem hypothetischen Wert des Bauwerks bei mangelfreier Architektenleistung bemessen oder gegebenenfalls – bei Veräußerung des Objekts – nach dem konkreten Mindererlös. 5. b) Hat der durch die mangelhafte Architektenleistung verursachte Mangel des Bauwerks zur Folge, dass eine Störung des Äquivalenzverhältnisses des Bauvertrags vorliegt, kann der Besteller stattdessen seinen Schaden auch in der Weise bemessen, dass er ausgehend von der mit dem Bauunternehmer vereinbarten Vergütung den mangelbedingten Minderwert des Werks des Bauunternehmers ermittelt.

6. a) Lässt der Besteller den Mangel des Bauwerks beseitigen, sind die von ihm aufgewandten Kosten als Schaden gemäß § 634 Nr.4, § 280 Abs.1 BGB vom Architekten zu ersetzen. Vor Begleichung der Kosten kann der Besteller Befreiung von den eingegangenen Verbindlichkeiten verlangen. 6. b) Darüber hinaus hat der Besteller wegen Planungs- oder Überwachungsfehlern, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, einen Schadensersatzanspruch gemäß § 634 Nr. 4, § 280 BGB auf Vorfinanzierung in Form der vorherigen Zahlung eines zweckgebundenen und abzurechnenden Betrags gegen den Architekten. (BGH, Urteil vom 22.02.2018 – VII ZR 46/17 – Leitsätze des Gerichts)

Bedenkenanmeldung des Bauunternehmers – Wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber anzeigt, dass er eine Planung für fehlerhaft hält (§ 4 III VOB/B), so muss er die Entscheidung des Auftraggebers abwarten und ggf. nach seinen Weisungen handeln, es sei denn, es wird gegen Gesetze oder behördliche Anordnungen verstoßen. Was aber ist zu tun, wenn der Auftraggeber nicht reagiert? Wenn die Nichtbeachtung seiner Bedenken mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Mängeln oder Schäden führt, hat er ein Leistungsverweigerungsrecht. Die OLG–Entscheidung in diesem Fall wird aber nicht zu verallgemeinern sein, es ist eine Einzelfallentscheidung. Denn der Auftragnehmer ist durch § 13 III VOB/B geschützt, nach Bedenkenanmeldung haftet er nicht. (OLG Düsseldorf  Urteil vom 02.03.2018 – I-22 U 71/17)

Hinweispflicht des Auftragnehmers – Erkennt der Auftragnehmer einen Planungsfehler des Architekten, muss er den Auftraggeber darauf hinweisen. Er ist nicht berechtigt, ohne Mitteilung die Ausführung gegenüber dem Planung zu ändern mit der Folge, dass das Folgegewerk nicht zu seinem Gewerk passt und dadurch ein Wasserschaden entsteht. Der Auftragnehmer muss in diesem Falle Vorschuss für die Mängelbeseitigung leisten, obwohl der Mangel nicht an seinem Werk sondern dem des Folgegewerkes entstanden ist. (OLG Celle, Urteil vom 20.03.2018 – 14 U 96/17 = BeckRS 2018,19856)

Ausschluss von einer Ausschreibung wegen ungenehmigten Nachunternehmereinsatzes – Hat ein Bauunternehmer bei einem Bauvorhaben ungenehmigt einen Nachunternehmer eingesetzt und sich dann auch noch uneinsichtig gezeigt, darf er bei einer späteren Ausschreibung vom Verfahren ausgeschlossen werden, auch wenn er das günstigste Angebot abgegeben hat. (OLG Frankfurt  a. M. Beschluss vom 03.05.2018 11 Verg 5/18 = Beck RS 2018, 8098)

Zulässigkeit der Klage auf Gewährleistung bei mehreren Mängeln – Eine Klage wegen Schadenersatzansprüchen, die auf mehreren Baumängeln beruhen, hat mehrere Streitgegenstände. Diese unterschiedlichen Streitgegenstände müssen klar voneinander abgegrenzt werden, andernfalls kann die Klage unzulässig sein. (BGH, Urteil vom 19.07.2018 – VII ZR 19/18). Beim Mahnbescheid hat das erhebliche Bedeutung im Hinblick auf den Eintritt der Verjährung. Bei unbestimmt bezeichneten Streitgegenständen tritt trotz Zustellung von  Mahn- und Vollstreckungsbescheid Verjährung ein, das kann – anders als im Klageverfahren – nachträglich nicht mehr geheilt werden (BGH, Urteil vom 21.10.2008 – IX  ZR 466/07).

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Gebäudeenergiegesetz – Ab 01.01.2024 gilt § 559e BGB wonach eine Mieterhöhung nach dem Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage möglich ist. Der Vermieter kann bei der Inanspruchnahme von Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten 10 Prozent auf die Miete umlegen, allerdings nur nach Abzug der Zuschüsse. Einzelheiten legen eine ausführliche Beratung nahe.

Vereinbarung der Wohnfläche – Bedetung für Mietminderung, Mieterhöhung und Betriebskostenabrechnung:

1. Der Mieter kann die Miete mindern, wenn die tatsächliche Wohnfläche um 10 Prozent kleiner als die vereinbarte Wohnfläche ist (BGH 27.09.2023 – VIII ZR 117/22 Rn 13).

2. Eine Mieterhöhung ist nach der tatsächlichen Wohnfläche, nicht aber nach der vereinbarten Wohnfläche zu berechnen (BGH 22.06.2021 – VIII ZR 26/20 Rn 15).

3. Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist nach der tatsächlichen Wohnfläche, nicht aber nach der vereinbarten Wohnfläche zu vorzunehmen (BGH 30.05.2018 -VIII ZR 220/17).

Neue Heizungsanlage durch einstweilige Verfügung? – Der Einbau einer neuen Gasetagenheizung kann ein Wohnungsmieter nicht durch Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erreichen. Denn ein Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Heizungs- und Energieform. Zum einen sei auch ungewiss, wie lange das Mietverhältnis noch dauere und zum anderen habe der Mieter mehrere Monate mit seinem Antrag gewartet. (Landgericht Stralsund, Beschluss vom 25.09.2023 – 8 T 94/23)

„Wurzelbrut“ – Der Grundstückeigentümer, dessen Garageneinfahrt von Wurzeln des Baumes des Nachbarn beschädigt worden ist, hat keinen Anspruch auf Vorschuss für die Beseitigung des Schadens und der Wurzeln. Vielmehr muss er erst einen Titel auf Beseitigung der Wurzeln erwirken und wenn der Nachbar dann nicht entsprechend handelt, kann er im Rahmen der Zwangsvollstreckung einen Vorschuss für die Ersatzvorahme verlangen und durchsetzen. Grund dafür ist, dass der Schuldner zunächst die Wahl hat, zwischen verschiedenen Möglichkeiten des Handeln s zu entscheiden (z. B. Wurzel absägen und schützen, Baum fällen oder Wurzelsperre anbringen). BGH-Urteil vom 23.03.2023 – V ZR 67/22)

Der Mieter eines Gewerberaumes schuldet auch nach Erlass eines Räumungsurteils nach Kündigung eine Mietentschädigung einschließlich der Betriebskostenvorauszahlung. (LG Düsseldorf Urteil vom 15.02.2023 – 23 O 70/22). Das dürfte auch für Wohnungsraummiete nach Kündigung gelten.

Wer A sagt, muss auch B sagen (dürfen) – Der BGH hat entschieden, dass im Falle von Sanierungsarbeiten an Strangleitungen in einer Wohnungseigentumsanlage eine – sonst nicht für das Sondereigentum bestehende – Beschlusskompetenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentumer (GdWE) besteht, wenn die Sanierungsarbeiten und die Wiederherstellung der Sondereigentums nur einheitlich möglich ist. Es besteht insoweit ein verschuldensunabhängiger Schadenersatzanspruch des Sondereigentümers, aus dem die Beschlusskompetenz abzuleiten ist. (BGH Urteil vom 08.07.2022 – V ZR 207/21)

Liquiditätsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft – Die Anfechtung des Beschlusses der Gemeinschaft, wonach neben der gesetzlich vorgeschriebenen Erhaltungsrücklage auch eine Liquiditätsrücklage gebildet wird, war erfolglos. (AG Lübeck, Urteil vom 18.03.2022 – 35 C 52/21 WEG [umstrittene Entscheidung – vgl. NJW-Spezial 2022, 738])

Eigenbedarfskündigung und Zwangsversteigerung – Der neue Eigentümer einer Mietwohnung, die er in der Zwangsversteigerung erworben hat, darf dem Mieter auch dann kündigen, wenn die Eigenbedarfskündigung im Mietvertrag ausgeschlossen worden war. Das ergibt sich aus § 57a Zwangsversteigerungsgesetz. (BGH, Urteil vom 15.09.2021 VIII ZR 76/20)

Das gilt natürlich nicht für den Fall des Kaufes des Mietobjektes, wenn im Mietvertrag eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen worden ist (Amtsgericht Lüneburg Urteil vom 17.03.2021 C 170/19). Deshalb ist es dem Käufer dringend angeraten, sich vor Abschluss des Kaufvertrages den bestehenden Mietvertrag vorlegen zu lassen und zu prüfen, denn er geht mit dem Kauf mit allen Rechten und Pflichten auf ihn über (§ 566 BGB).

Kündigung wegen Lärms – Der Vermieter darf wegen übermäßigen Lärms zulasten der übrigen Mieter eines Objektes fristlos kündigen. Es reicht, wenn er die Lärmbelästigungen nach Zeitpunkt, Art, Intensität, Dauer und Häufigkeit mit einem über längere Zeit erstellten Lärmprotokoll vorträgt. Die Ursachen muss er nicht ergründen und vortragen, schließlich hat er keinen Zugang zur Wohnung des Lärmverursachers. (BGH, Beschluss vom 22.06.2021 – VIII ZR 134/20)

Balkon-Solaranlage – Der Mieter darf auf seinem Baklkon eine Solaranlage installieren. Soweit der Vermieter zustimmen muss, hat der Mieter einen Anspruch auf Zustimmung. Die Anlage muss baurechtlich zulässig, optisch nicht beeinträchtigend, einfach rückbaubar und fachmännisch ohne Beschädigung der Mietwohnung aufgebaut werden, Brand und andere Gefahren dürfen durch die Anlage nicht verursacht werden. (Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 30.03.2021 – 37 C 228/20)

Verweigert der Mieter die Mängelbeseitigung durch den Vermieter, so verliert er sowohl sein Zurückbehaltungs- als auch sein Minderungsrecht. Er kann sich auch nicht darauf berufen, dass die Mängelbeseitigung zur Vernichtung von Beweismitteln in einem Prozess mit dem Vorvermieter führen würde. Insoweit gibt es genügend Möglichkeiten, den Zustand zu dokumentieren (Zeugen [Handwerker], Lichtbilder, selbständiges Beweisverfahren). (BGH Urteil vom 10.04.2019 – VII ZR 12/18)

Gewerberaummiete – einstweilige Verfügung gegen brachialen Gebäudeumbau  Der Erwerber einer vermieteten Immobilie hat auf Bestandsmieter Rücksicht zu nehmen. Er darf  das Gebäude auch nicht im Interesse eines künftigen Mieters so umbauen, dass der Bestandsmieter (hier: Rechtsanwalts- und Notarkanzlei) mandatsbezogene Arbeiten wegen Lärms, Staubs und Erschütterungen seine Geschäftstätigkeit nicht mehr ausüben kann. Nur normale Bauarbeiten, mit denen die zu vermietenden Räume in einen vermietbaren Zustand versetzt werden, sind erlaubt. Im Übrigen muss der Erwerber ggf. auf den Erwerb verzichten oder die Bestandmietverhältnisse müssen im Hinblick auf deren Laufzeiten, die nicht identisch sind, beim Kaufpreis „eingepreist“ werden. (OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 12.03.2019 – 2 U 3/19)

Wohnungseigentum: Wenn der Eigentümer tageweise Obdachlose im Teileigentum unterbringt, so ist das keine Wohnnutzung. Die Obdachlosen können ihre Haushaltsführung und den häuslichen Wirkungskreis nicht selbst gestalten. Die Teilungserklärung ist nicht so formuliert, dass diese Nutzung unzulässig wäre. (BGH Urteil vom 08.03.2019 – V ZR 330/17)

Mietvertragsformular – Der Vermieter ist gut beraten, Mietvertragsformulare genau anzusehen und offene Rubriken auszufüllen oder zu streichen und das in allen Vertragsexemplaren gleich. Sonst geht es ihm wie der Vermieter in Berlin. Die Klausel „Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen für … Jahre ausgeschlossen.“ wird kunden-/mieterfreundlich ausgelegt und solche Kündigungen seitens des Vermieters während des Mietverhältnisses ausgeschlossen. (Landgericht Berlin Urteil vom 06.12.2017 – 65 S 175/17)

Nießbrauchrecht – Der Nießbraucher ist nicht verpflichtet, einen Heizkörper in der Wohnung, die Gegenstand des Nießbrauches ist, auf seine Kosten zu ersetzen. Vorliegend war der Heizkörper ca. drei Jahrzehnte alt und seine Lebensdauer erschöpft, so dass er durchgerostet war. Der Eigentümer wurde verpflichtet, den Heizkörper durch einen neuen zu ersetzen. (AG Lüneburg, Vergleich 10.12.2014 – 50 C 341/14)

Kündigung eines insolventen Mieters – Ein Vermieter darf einem insolventen Mieter wegen Mietrückständen kündigen, wenn der Inso-Verwalter das Mietverhältnis “freigegeben“ hat. Die Kündigungssperre nach § 112 Nr. 1 InsO dient dem Schutz der Insolvenzmasse, nicht jedoch dem Schutz des Mieters. Die Kündigung kann auch auf Mietrückstände die vor Eröffnung des InsO-Verfahrens entstanden sind, gestützt werden. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.06.2015 – VIII ZR 19/14)

Vermieterpfandrecht – Stellt ein Mieter sein Fahrzeug auf dem gemieteten Grundstück ab, so unterliegt es dem Vermieterpfandrecht. Fährt der Mieter mit dem Fahrzeug weg, erlischt das Pfandrecht, allerdings lebt es in dem Moment wieder auf, in dem es der Mieter erneut auf dem Grundstück abstellt. Für die Entstehung des Vermieterpfandrechtes gemäß § 562 a I BGB kommt es nicht darauf an, wie lange ein mietereigener Gegenstand auf dem Grundstück steht. (BGH, Urteil vom 06.12.2017 – XII ZR 95/16)

Schmerzensgeldanspruch gegen den Vermieter? – Die Mieterin hatte beim Vermieter ein schwer gängiges Rollo beanstandet. Es wurde nicht repariert. Als die Mieterin aus dem Haus in den Garten trat, fiel das Rollo plötzlich aus einer Höhe von ca. 2 Metern krachend herab. Die Mieterin erschrak derart, dass sie fast gestürzt wäre, konnte sich aber in letzter Minute an einer Säule festhalten, dabei verletzte sie sich aber ihre Hand schwer. Sie verlangte daraufhin Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht wies die Klage ab, der Rollo-Defekt sei nicht adäquat kausal für den Unfall gewesen, es habe sich nur ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht. (LG Nürnberg, Urteil vom 18.062018 – 7 S 5872/17) – Es wird nicht mitgeteilt, wie das Amtsgericht in 1. Instanz entschieden hatte. M. E. kann man den Sachverhalt auch anders beurteilen. Denn der Rollo-Defekt kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg, nämlich der Unfall, mit der Verletzungsfolge entfiele. Die Entscheidung ist wenig überzeugend.

Mieterhöhung unter Vorlage eines Gutachtens – Der Gutachter muss die Wohnung nicht besichtigt haben. Auf formaler Ebene kommt es nur darauf an, dass der Mieter über die Gründe für die Mieterhöhung informiert wird und seine Entscheidung, ob er zustimmt oder nicht treffen kann. (BGH, Urteil vom 11.07.2018 – VIII ZR 190/17)

Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges und hilfsweise ordentliche  Kündigung des VermietersEin Vermieter, der neben einer fristlosen Kündigung hilfsweise eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen eines Zahlungsrückstands erklärt, will die Beendigung des Mietverhältnisses unbedingt. Die Schonfristzahlung des Mieters oder die  Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle soll daran nichts ändern.

Der BGH widerspricht der gängigen bisherigen Rechtsprechung, wonach die hilfsweise ordentliche Kündigung als ins Leere gehend betrachtet wurde. Allerdings muss geprüft werden, ob die ordentliche Kündigungserklärung die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt. (BGH, Urteile vom 19. September 2018 – VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17)

Anfechtung eines Mietvertrages wegen arglistiger TäuschungMacht der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages falsche Angaben über seine Vermögenssituation und verschweigt, dass er bereits die eidesstattliche Versicherung (heute Vermögensverzeichnis) abgegeben hat und erfährt der Vermieter davon auch erst sieben Jahre später, als er seine Mietforderungen zur Insolvenztabelle anmeldet, so kann er den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Die Anfechtungsfrist von einem Jahr gem. § 124 I BGB beginnt erst in dem Moment, in dem der Vermieter von der Täuschung erfährt. Es nützt dem Mieter auch nichts, dass er jahrelang die Miete gezahlt hat, weil der Vermieter sein Ausfallrisiko nicht richtig einschätzen konnte. (Landgericht Berlin, Urteil vom 27.03.2018, AZ: 63 S 163/17)

Familienrecht

Kindesunterhalt dient auch einer angemessenen Vorbildung zum Beruf. Wenn einer Erstausbildung in sachlich und zeitlichem Zusammenhang eine Zweitausbildung folgt, so kann eine einheitliche Erstausbildung vorliegen. Allerdings ist auch die finanzielle Zumutbarkeit auf Seiten der Unterhaltsverpflichteten zu beachten. (OLG Nürnberg Beschluss vom 22.06.2023 – 10 UF 1043/22)

Facebook-Beziehungsstatus – Die dortigen Angaben sind kein Beweis für etwa zuvor gemachte falschen Angaben und Veränderungen der Verhältnisse. Somit kann die Unterhaltsvorschusskasse keine Rückzahlung von Unterhaltsvorschuss aufgrund einer solchen Angabe in sozialen Medien verlangen. (VG Meiningen Urteil vom 21.03.2023 – 8 K 805/21)

Umgangsrecht ändern – Verzieht die umgangsberechtigte Mutter aus Arbeitsplatzgründen und möchte die Tochter nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihr fahren, besteht zwar eine Erforderlichkeit der Abänderung des Umgangsbeschlusses, jedoch kann dem Kind nicht gegen dessen Willen auferlegt werden, die Reisen selbständig durchzuführen. Der andere Elternteil ist nicht verpflichtet, das Kind zu bringen. (OLG Bamberg Beschluss vom 30.01.2023 – 7 UF 190/22)

Umgangstitel und Vollstreckung sowie Abänderung – Eine gerichtlich bestätigte Umgangsvereinbarung ist ein Vollstreckungstitel (§ 86 I Nr. 2 iVm § 89 I 1 FamFG). Verweigert der betreuende Elternteil/Umgangsverpflichtete dem Umgangsberechtigten den Umgang mit der Begründung, er sei kindeswohlwidrig, so löst das  die Möglichkeit von Ordnungsmitteln gegen den Umgangsverpflichteten aus. Die Kindeswohldienlichkeit muss in einem Erkenntnisverfahren festgestellt werden, d. h. es muss bei Auftreten neuer Umstände ein Abänderungsverfahren gem. § 116 FAmFG betrieben werden. (OLG Braunschweig Beschluss vom 20.07.2022)

Begrenztes Realsplitting und Verplichtungserklärung zum Nachteilsausgleich – Der unterhaltzahlende Ex-Ehegatte hat gegen den Unterhaltsempfänger Anspruch auf Zustimmung zum sog. Realsplitting. Voraussetzung ist, dass er sich bereiterklärt, dem Unterhaltsempfänger alle steuerlichen Nchteile auszugleichen, die dadurch entstehen. Sofern dem Unterhaltsempfänger darüberhinaus Einbußen bei staatlichen Leistungen entstehen, hat er auch diesbezüglich einen Anspruch darauf, dass der Unterhaltsverpflichtete erklärt, diese Nachteile auszugleichen; auf diese weitergehende Verpflichtungserklärung besteht aber nur dann ein Anspruch, wenn der Unterhaltsempfänger konkret darlegt, welche Nachteile ihm drohen (nach Grund und Höhe), denn der Unterhaltsverpflichtete muss errechnen können, was dann auf ihn zukommt, ob sich das Realsplitting für ihn lohnt. (AG Lüneburg Beschluss vom 05.03.2020 – 29 F 169/19 RI)

Ehegatten sind einander gegenseitig verpflichtet, sich auf Verlangen des einen steuerlich zusammen veranlagen zu lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Bei Verletzung dieser Pflicht ist der Ehegatte dem anderen schadenersatzpflichtig. (OLG Celle Beschluss vom 02.04.2019 21 UF 119/18)

Selbst nach der Scheidung besteht die Verpflichtung zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung. (OLG Hamburg Beschluss vom 15.03.2019 12 WF 40/19)

Anhörung von Kindern – Bei der Entscheidung über die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil müssen Kinder im Alter von drei bis 14 Jahren vom Gericht angehört werden. Das Gericht muss sich einen persönlichen Eindruck davon verschaffen, wenn die Neigungen und Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind. Bei einem Sorgerechtsverfahren ist das regelmäßig der Fall. (OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.12.2017 – 9 UF 54/17)

Kooperationsbereitschaft von Bevollmächtigten – Nicht selten kommt es vor, dass ein Betroffener mehreren Personen eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht erteilt. Diese sollen ihn dann für den Fall, dass er eines Betreuers bedarf, vertreten bzw. für ihn Entscheidungen treffen. Sie vertreten ihn dann gemeinschaftlich. Allerdings ist es für die gemeinschaftliche Vertretung erforderlich, dass die mehreren bevollmächtigten Personen kooperationsbereit sind, sie müssen auch kooperationsfähig sein. Liegen Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit nicht vor, so bedarf es der Bestellung eines Kontrollbetreuers durch den Richter (nicht den Rechtspfleger). Sind die Bevollmächtigten zur Zusammenarbeit nicht in der Lage oder fähig, so ist eine Betreuerbestellung gemäß § 1896 BGB erforderlich. Der Kontrollbetreuer ist befugt, die Vollmacht für einen oder alle Bevollmächtigten zu widerrufen. (BGH, Beschluss vom 31.01.2018 – XII ZB 527/17)

Arbeitsrecht

Corona-Impfung – falche Angaben zur Impftoleranz – „Gibt eine in der Patientenversorgung tätige Arbeitnehmerin wahrheitswidrig an, es sei ärztlich bestätigt, dass sie vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-Cov-2 geimpft werden könne, verletzt sie in erheblicher Weise eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht.“ Entscheidend sei das hier bewusst getäuscht  werde und durch ein Vertrauensverlust beim Arbeitgeber eintrete, meint das Bundesarbeitsgericht. Aus § 20a V Infektionsschutzgesetz a.F. , wonach ein Betretungsverbot möglich war, ergebe sich keine Sperrwirkung für eine Kündigung aus wichtigem Grund. (BAG Urteil vom 14.12.2023 2 AZR 55/23 [zit. nach NJW-Spezial 2024, 116])

Bewerbungsgespräch für Menschen mit Behinderungen – „Die Pflicht des öffentlichen Arbeitgebers zur Einladung schwerbehinderter Menschen zu einem Vorstellungsgespräch beinhaltet die Angebotspflicht eines Ersatztermins, wenn hinreichend gewichtiger Grund für die Verhinderung mitgeteilt wird und dem Arbeitgeber die Organisation eines Ersatztermins zumutbar ist.“ (BAG Urteil vom 23.11.2023 – 8 AZR 164/22 [zit. nach NJW-Spezial 2024, 116])

Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung – Die Berührung der unbekleideten Brüste einer Arbeitskollegin stellt einen Grund zur fristlosen Kündigung dar. Es bedarf wegen der Schwere der Pflichtverletzung keiner Abmahnung. (Arbeitsgericht Berlin Urteil vom 06.09.2023 – 22 Ca 109/23)

Leasingraten für Dienstfahrrad – Der Arbeitnehmer muss während des Krankengeldbezuges die Leasingraten für das auf seine Initiative angeschaffte Dienstfahrrad dem Arbeitgeber erstatten. Es liegt keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor, schließlich habe der Arbeitnehmer das Fahrrad während seiner Krankheit weiter besessen und hätte es nutzen können. (Arbeitsgericht Aachen Urteil vom 02.09.2023 – 8 Ca 2199/22)

Kein Hausverbot für Betriebsratsvorsitzenden – Der Arbeitgeber darf dem Betriebsratsvorsitzenden kein Hausverbot erteilen, weil er angeblich eine Urkundenfälschung begangen hat. Das Zutrittsverbot ist eine unzulässige Behinderung der Arbeit des Betriebsratsvorsitzenden. Der Arbeitgeber hätte einen Antrag auf Amtsenthebung beim Arbeitsgericht stellen können. Nach den Umständen des Falles hätte der Arbeitgeber die Entscheidung des Arbeitsgerichts abwarten müssen. (Landesarbeitsgericht Hessen Beschluss vom 28.08.2023 – 16 TaBVGa 97/23)

„Zusammenballung“ – Achtung bei der Vereinbarung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes – egal ob im Falle einen Aufhebungsvertrages oder Vergleichsabschluss vor dem Arbeitsgericht: Grundsätzlich kann die für den gekündigten Arbeitnehmer günstige Fünftelregelung nur in Anspruch genommen werden, wenn die Abfindung in einem Betrag ausgezahlt wird (BFH ……..); wird die Abfindung in Raten gezahlt, darf allenfalls eine Rate von maximal 10 Prozent im nächsten Kalenderjahr gezahlt werden, sonst entfällt die steuerlich günstige Wohltat und der gesamte Abfindungsbetrag muss voll versteuert werden.

Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungserkrankungen (§ 3 I 2 Nrn. 1 und 2 EFZG) – Der Arbeitnehmer hat substantiiert darzulegen und zu beweisen, dass keine Fortsetzungserkrankung sondern eine neue Erkrankung vorliege. Dazu reicht zunächst die Vorlage einer ärtzlichen Bescheinigung. Wenn der Arbeitgeber bestreitet, dass keine Fortsetzungserkrankung vorliegt, muss der Arbeitnehmer seine Beeinträchtigungen und deren Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit genauer darlegen und seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Die Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung geht allerdings zu Lasten des Arbeitgebers. Diese gestufte Darlegungslast stellt einen zulässigen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. (BAG Urteil vom 18.01.2023 – 5 AZR 93/22 in NJW 2023, 2664ff.)

Erbrecht

„Ist einem Vermächtnisnehmer die Pflicht zur Grabpflege übertragen, geht diese Auflage nicht auf die Erben des Vernmächtnisnehmers nach dessen Tode über, wenn sie einen innerfamliären Bezug hatte.“ Die Auflage hat höchstpersönlichen Charakter. (AG München, Endurteil vom 27.10.2023 – 158 C 16069/22, zit. nach NJW-Spezial 2024, 104)

Erschöpfender Inhalt der Auskunft für den Pflichtteilsberechtigten
1. Zur Auskunftserteilung müssen die einzelnen Aktiv- und Passivposten des tatsächlichen und des nach berücksichtigungsfähigen fiktiven Nachlasses (Schenkungen etc.) im Einzelnen und entsprechend den Erkenntnismöglichkeiten des Verpflichteten konkret aufgelistet werden.

2. Darüber hinaus ist der Berechtigte über sonstige Umstände zu informieren, die die Pflichtteilsberechtigung beeinflussen und deren Kenntnis zur Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs erforderlich ist.

3. Die Auskunftspflicht erstreckt sich weiterhin auf ergänzungspflichtige Schenkungen des Erblassers und seine unbenannten Zuwendungen an den Ehegatten.

4. Liegt ein notarielles Nachlassverzeichnis vor, so kann der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich nicht dessen Berichtigung oder Ergänzung verlangen, sondern ist auf den Weg der eidesstattlichen Versicherung zu verweisen.

5. Der das Nachlassverzeichnis aufnehmende Notar ist verpflichtet, Ermittlungsansätzen hinsichtlich des Bestandes des Nachlasses nachzugehen. Bestehen solche, so darf er sich nicht ohne weitergehende Ermittlungstätigkeit auf die Angaben der Erben verlassen. Im Ausnahmefall – wie hier – kann die Ergänzung verlangt werden. (OLG Brandenburg Urteil vom 14.09.2021 – 3 U 136/20)

Vorsicht bei Testamentserrichtung mit der Angabe von Motiven wie Urlaub – Schreibt der Testator seinen letzten Willen mit der Begründung „für den Fall, dass ich nicht aus dem Urlaub zurückkomme“, so ist das nur eine Anlass- bzw. Motiverläuterung, aber keine Bedingung für die erbrechtlichen Regelungen. Das gilt insbesondere, wenn das Testament nach dem Urlaub nicht geändert oder ergänzt worden ist. Das Testament ist wirksam und die Regelungen haben bestand. (LG Hagen Teilurteil vom 02.06.2023 – 4 O 265/22 mit zahlreichen Rechtsprechungshinweisen)

Ein Miterbe, der zum Zwecke der Erbauseinandersetzung die Teilungsversteigerung einer Nachlassimmobilie beantragt, kann die ihm entstandenen Rechtsverfolgungskosten steuerlich als Nachlassverbindlichkeiten geltend machen. (FG Köln Urteil vom 09.02.2023 – 7 K 1362/21)

Erwirbt ein gesetzlicher Erbe, der aufgrund Testaments nicht Erbe geworden ist, eine zum Nachlass gehörende Eigentumswohnung von seiner Schwester aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses, so ist der Kaufpreis grunderwerbsteuerpflichtig, wenn der Kaufpreis im Testament nicht bestimmt worden und ein unmittelbarer Übertragungsanspruch nicht vermächtnisweise zugewandt worden ist. (BFH Urteil vom 16.01.2019 II R 7/16)

Testament auf Brotpapier -Ein Text mit unvollständigem Satz auf einem Butterbrotpapier ist kein Testament, zumal es an ungewöhnlichem Ort aufgefunden wurde, nämlich in einer Schatulle mit diversen anderen unwichtigen Unterlagen. In einem solchen Falle liegen solche Zweifel an einem ernstlichen Testierwillen vor, so dass ein wirksames Testament nicht angenommen werden kann. (OLG Hamm, Beschluss vom 27.11.2015 – 10 W 153/15)

Steuerrecht

Kinderbetreuungskosten nur absetzbar, wenn Kind zum Haushalt gehört – Nach dem Wortlaut des Gesetzes können Kinderbetreuungskosten (Kindergarten/Hort) vom Barunterhaltspflichtigen nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden, da das Kind nicht in seinem Haushalt wohnt. Ein Verstoß gegen den Schutz der Familie (Art. 6 GG) und den Gleichheitssatz (Art. 3 GG) liegt nicht vor. Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- bzw. Ausbildungsbedarf begünstigen  hinreichend. (BFH-Urteil vom 11.05.2023 – III R 9/22)

Absetzung haushaltsnaher Dienstleistungen auch für Mieter – Ein Mieter kann den Steuerbonus in Anspruch nehmen. Wenn die Wohnung in einer Wohnungseigentumsanlage liegt, kann die Abrechnung und Zahlung auch über den Vermieter erfolgen. Außerdem müssen die Dienstlesitungen nicht von einem Unternehmen erbracht worden sein, auch Privatpersonen können sie erbringen, eine Rechnung schreiben und wenn die Zahlung unbar an die Privatperson erfolgt, liegen die Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung vor. (BFH-Urteil vom 20.04.2023 – VI R 24/20)

Der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, der das Arbeitszimmer in der gemeinsam mit dem Lebenspartner angemieteten Wohnung – die Miete wird hälftig geteilt – allein nutzt, darf die auf das Arbeitszimmer entfallende Miete zu 100 Prozent als Werbungskosten absetzen. (FG Düsseldorf Urteil vom 09.09.2022 – 3 K 2483/20E – rechtskräftig)

Wenn der Vater dem nicht kreditwürdigen Sohn ein Darlehen gewährt und mit ihm dieselben Zinsen vereinbart, die der Vater mit der Bank vereinbart hat, liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor. Deshalb hat das Finanzgericht dem Vater recht gegeben und die vom Finanzamt angenommene Versteuerungspflicht bezüglich der Zinseneinkünfte (durchlaufender Posten) verneint. Der zwischen Vater und Sohn geschlossene Darlehensvertrag erfülle gerade nicht den Fremdvergleich. (FG Münster Urteil vom 24.08.2022 – 7 K 1646/20 E – rechtskräftig)

Unterhaltsverfahrenskosten und Steuerrecht – Ein Unterhaltsempfänger, der seinen Unterhalt versteuert, darf die Prozesskosten als Werbungskosten von den sonstigen Einkünften steuermindernd abziehen. Das gilt also für geschiedene Eheleute, die von der Möglichkeit des sog. Realsplittings Gebrauch machen (Unterhaltsberechtigter erteilt z. B. auf Anlage U oder auch formfrei Zustimmung zum sog. Realsplitting, der Unterhaltsverpflichtete darf dann den Unterhalt von der Bemessungsgrundlage absetzen). (FG Münster – Urteil vom 03.12.2019 – 1 K 494/18 E)

Außergewöhnliche Belastungen sind auch Behandlungskosten in einem Naturheilzentrum. Hier hatten die Steuerpflichtigen ihre schwerbehinderte Tochter behandeln lassen. Diese außergewöhnlichen Belastungen können auch durch eine amtsärztliche Bestätigung auf einem hausärztlichen Attest nachgewiesen werden. Ein amtsärztliches Gutachten ist nicht erforderlich, weil auch der medizinische Dienst solche unkonventionellen Behandlungsmethoden bestätigen könne, belehrt das Finanzgericht Rheinland-Pfalz das Finanzamt – Urteil vom 04.07.2018 – 1 K 1480/16.

Kindergeld trotz Ausbildungsunterbrechung wg. Krankheit – Die Unterbrechung einer Ausbildung an einer Berufsfachschule lässt den Kindergeldanspruch nicht entfallen, wenn die Erkrankung auch amtsärztlich bestätigt und die Ausbildungsunterbrechung nachvollziehbar ist und der Wille besteht, die Ausbildung fortzusetzen oder eine Neue zu beginnen. Die Dauer der Unterbrechung muss nicht feststehen. (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2018 – 2 K 2487/16)

Besteuerung von Abfindungen – Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber wegen eines von diesem verursachten Konflikts um Auflösung des Arbeitsverhältnisses bittet und daraufhin ein Auflösungsvertrag zustande kommt, kann hinsichtlich der Abfindung die sog. Fünftel-Methode angewandt werden. Der Fall wird dann so behandelt wie im Falle der Arbeitgeberkündigung. (BFH, Urteil vom 13.03.2018 – IX R 16/17)

Vorsteuerabzug – „Nach der Rspr. des Bundesfinanzhofes setzt eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung nicht voraus, dass die wirtschaftliche Tätigkeit des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt wird, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist. Vielmehr reicht jede Art von Anschrift einschließlich einer Briefkastenanschrift, aus, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist.

Hinsichtlich der Prüfung der Erreichbarkeit ist der Zeitpunkt der Rechnungsausstellung maßgeblich. Lässt sich eine Erreichbarkeit zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ermitteln, trifft die Feststellungslast den Leistungsempfänger.“ (BFH Urteil vom 5.12.2018 – XI R 22/14 – zit. nach Der Steuerzahler 7-8/2019 S. 7)

Zusammenveranlagung bei räumlicher Trennung – Lebt ein Ehepaar zwar seit Jahren räumlich voneinander getrennt, sieht sich aber unverändert als in intakter Ehe lebend an, zumal sie sich regelmäßig trafen, gemeinsame Aktivitäten und Urlaube unternahmen und den gemeinsamen Sohn gemeinsam erzogen haben, so wird es zusammen veranlagt und es gilt das Ehegattensplitting. Schließlich planten sie auch, nach dem Tod der Mutter des Ehemannes, die mit ihm im Hause lebte, auch wieder zusammen zu ziehen. (Finanzgericht Münster, Urteil vom 22.02.2017 – 7 K 2441/15 E)

Steuern auf Veräußerungsgewinn? – Mancher hat einen Hauptwohnsitz und einen Neben- oder Zweitwohnsitz. Den Zweitwohnsitz nimmt er in seiner Zweit- bzw. Ferienwohnung. Wenn er diese veräußert, muss er im Falle der reinen Eigennutzung (also keine Vermietung der Ferienwohnung) keine Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn zahlen. Eine anderslautende Entscheidung des Finanzamtes hat der Bundesfinanzhof gekippt. (BFH, Urteil vom 27.06.2017 – IX R 37/16)

Steuerbegünstigung von Handwerkerleistung bei Restarbeiten? – Handwerkerleistungen können bis zum Höchstbetrag von 6.000 €  als haushaltnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend gemacht werden. Das gilt aber nicht in der Bauphase. Nun hatte das Gericht den Sonderfall zu klären, wie Restarbeiten zu beurteilen sind, deren Ausführung nach Einzug der Steuerpflichtigen in ihr Haus zu beurteilen sind. Das Gericht hat die Kosten der Restarbeiten nicht als haushaltnahe Handwerkerleistungen angesehen. (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2017 – 6 K 6199/16 – nicht rechtskräftig, beim BFH anhängig VI R 53/17)

Immobilienkauf mit Einrichtungsgegenständen und Grunderwerbsteuer – Nicht nur die Aufnahme eines Kaufpreises für eine Einbauküche sondern z. B. auch für Möbel und Markisen kann Grunderwerbsteuer sparen helfen. Die Preise müssen nur dem Üblichen entsprechen, dann muss das Finanzamt die Angaben der Kaufvertragsparteien akzeptieren. (FG Köln, Urteil vom 08.11.2017 – 5 K 2938/16)

 


Vereinsrecht

Der Hauptverein hat keinen Zugriff auf das Vermögen einer weitgehend eigenständig handelnden Abteilung des Vereins mit eigener Kassenführung. Sie kann nämlich den rechtlichen Status eines nicht rechtsfähigen Vereins haben. (OLG Köln Beschluss vom 23.04.2018 – 18 U 110/17 openJur 2019, 8324 (Vorinstanz LG Köln Urteil vom 27.06.2017 – 8 O 151/15 [Musikzug eines Karnevalsvereins])

Vereinsmitglieder haben Anspruch auf Nutzung der Vereinseinrichtungen. Einschränkungen bedürfen einer klaren Satzungsbestimmung und diese muss sachlich begründet sein. Zwar ist der Verein Inhaber des Hausrechts bzgl. seines Vereinsheimes, die Mitgliedschaftsrechte stehen dem aber gegenüber. Ein Tierschutzverein darf einem Mitglied den Zutritt nicht verweigern, weil dieses öffentlich Missstände angeprangert hat. Auch ein allgemeiner Hinweis auf vereinsschädigendes Verhalten reicht nicht aus. (LG Köln Urteil vom 28.11.2018 – 4 O 457/16)

 

Haftung des Vorstandes für Honorar – Beauftragt der Vorstand eines nicht eingetragenen Vereins, der korporatives Mitglied eines Landesverbandes ist und dessen Satzung angibt, wie sich der Vorstand zusammensetzt, für den vertretenen Verein einen Rechtsanwalt, so hat der Verein das vereinbarte Honorar zu zahlen. Der nicht eingetragene Verein, der auf Dauer angelegt ist, einen eigenen Namen trägt, eine handlungsfähige Organisation hat, mit der er seine Aktivitäten durchführt, ist rechtsfähig und kann klagen und verklagt werden. Entgegen dem Wortlaut des § 54 BGB ist nicht das Gesellschaftsrecht sondern das Recht des eingetragenen Vereins anzuwenden. Der Vorstand des Ortsvereins vertritt den Verein gem. § 26 BGB und kann Verträge für den Verein abschließen. (OLG Saarbrücken Beschluss vom 24.02.2016 – 5 W 6/16)

Haftung des Vorstandes für Steuerschulden – Der Vorstand eines Vereins haftet für Steuerschulden des Vereins, wenn er grob fahrlässig die steuerlichen Pflichten im Rahmen der Vereinsführung nicht erfüllt hat und deshalb die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Kann der Verein die Schulden aus seinem Vermögen nicht bedienen, kann ein Haftungsbescheid gegen die Vorstandsmitglieder ergehen (§§ 34 I, 69 AO). (FG Saarland, Urteil vom 07.12.2016 – 2 K 1072/14)

Einladung per Email – Es ist zulässig, zu einer Vereinsmitgliederversammlung per E-Mail einzuladen und das in der Vereinsatzung zu regeln. Diese Satzungsregelung ist nicht zu beanstanden. Die im Wirtschaftsleben aus Gründen der Abschluss-, Identifikations-, Echtheits- und Warnfunktion notwendige Schriftform mit Unterschrift des Erklärenden habe im Falle einer Einladung zu einer Vereinsmitgliederversammlung eine untergeordnete Bedeutung. (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.09.2015 – 27 W 104/15)

Kommentar: Diese Entscheidung ist vor dem Hintergrund der §§ 126, 126a, 127 BGB kritisch zu sehen. Besser ist es sicherlich, die Satzung in einer wirklich schriftlich (mittels Brief mit Unterschrift) einberufenen Versammlung dahingehend zu ändern, dass künftig Einladungen auch per E-Mail erfolgen können.

Pferderecht

Die jahrelange Ablagerung von Pferdemist an einem steilen Abhang eines Waldes ist nicht zulässig. Es handelt sich nämlich um Abfall, den die Pferdehalterin fachgerecht entsorgen muss. Das Argument, sie habe den Pferdmist zu Kompost werden lassen und dann wiederverwenden wollen, wenn er zu Humus geworden ist, lies das Gericht nicht gelten. Der Lagerungsort spricht nach Auffassung des Gerichts gegen die Wiederverwertungsabsicht. (VGH München Beschluss vom 19.12.2018 – 20 ZB 18.1219) (Anmerkung: Der VGH konnte im Rahmen des Berufungszulassungsverfahrens nicht prüfen, ob für Pferdemist aufgrund § 2 II Nrn 2 und 4 KrWG keine Entsorgungspflicht gilt, da die Pferdehalterin das nicht geltend gemacht hatte.)

Die Verkürzung der Gewährleistungspflicht auf drei Monate im Rahmen eines in einer Versteigerung geschlossenen Kaufvertrages über ein Pferd ist zulässig. Die Normen über den Verbrauchsgüterkauf kommen hier nämlich nicht zur Anwendung (§ 474 II 2 BGB). Der hier verkaufte zweieinhalbjährige Hengst ist nämlich eine gebrauchte Sache. Ein solches Tier, das schon längere Zeit von der Mutter abgesetzt wurde, hat eine eigenständige Entwicklung genommen und ist inzwischen geschlechtsreif. Der sechs Monate nach dem Kauf erfolgte Rücktritt vom Vertrag ist deshalb unwirksam – unabhängig von der Frage, ob der Hengst mangelhaft ist oder nicht. (OLG Schleswig Urteil vom 04.07.2018 – 12 U 87/17)

Beschaffenheitsvereinbarung bzgl. eines Pferdes und Rücktritt vom KaufvertragWenn die Kaufvertragsparteien vereinbaren, dass das Pferd leicht zu handhaben ist, zumal es sich bei der Käuferin um eine Reitanfängerin handelt, dann ist darin eine Beschaffenheitsvereinbarung i. S. von § 434 BGB zu sehen. Stellt sich später heraus, dass das Pferd ein sehr sensibles Tier ist und für seine Handhabung besondere Erfahrung erforderlich ist, kann die Käuferin vom Vertrag zurücktreten. Eine Frist zur Nacherfüllung muss die Käuferin nicht setzen, weil man sich auf dieses bestimmte Pferd geeinigt hatte und nicht auf ein „austauschbares“ Pferd. (OLG Oldenburg Urteil vom 01.02.2018 – 1 U 51/16)

Ein Hundehalterin, deren Hund berittenen Pferden nachläuft, und deshalb nach dem Hund pfeift, haftet nicht für Schäden, die die Reiter erlitten haben, weil die Pferde in dieser Situation durchgehen. Das Verhalten der Hundehalterin war sozialadäquat und es konnte nicht festgestellt werden, dass die Hundehalterin die Schreckreaktion der Pferde wahrgenommen hat. (OLG Karlsruhe Urteil vom 03.08.2017 – 7 U 200/16)

Provisionen – 2010 wurde der Trakehner-Hengst „Insterburg“ nach Schweden verkauft – Kaufpreis 1,6 Mio €. „Nur“ 1,04 Mio € erhielt der Verkäufer, insgesamt 35 Prozent bekamen der vom Verkäufer eingeschaltete Vermittler, der schwedische Reitlehrer für seine Beratung der Käuferfamilie  und ein deutscher Grand Prix-Trainer für die Herstellung des Kontaktes zwischen Vermittler und dem schwedischen Reitlehrer. Das OLG Celle verurteilte die Verkäufer zur Rückzahlung des Kaufpreises, der Kaufvertrag müsse wegen arglistiger Täuschung rückabgewickelt werden. Den Käufern war nicht offengelegt worden, dass u. a. ihr Reitlehrer am Geschäft mit einer solchen Provision  beteiligt war. In diesem Geschäftsbereich sind 10-20 Prozent Provisionen branchenüblich, nicht jedoch 35 Prozent. (OLG Celle Urteil vom 26.7.2017 – 20 U 53/16)

Geruchs-Duldungspflichten der Nachbarn – Ein Pferdezüchter wollte einen ehemaligen Kuhstall und eine Scheune umnutzen und darin Pferde halten, wobei es sich um eine Erweiterung seines Betriebes handelte. Dagegen beantragten Nachbarn, die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche gegen die erteilte Baugenehmigung herzustellen. Das lehnte das OVG in zweiter Instanz ab. Die Begründung: Der maßgebliche Wert nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) von 15% der Jahresstunden, in denen die Nachbarn unter Geruchsbelästigung leiden müssten, sei hier voraussichtlich nicht erreicht. Aus drei Gründen müsse der Wert im Hinblick auf Pferdehaltung modifiziert werden: 1. Für Pferde gelte nicht der Gewichtungsfaktor = 1 sondern nur ein solcher von 0,5 (wie z. B. für Rinder). 2. In diesem Fall werden die Pferde nur ein halbes Jahr im streitigen Stall gehalten, die Nachbarn werden das andere halbe Jahr nicht beeinträchtigt. 3. Genehmigter Pferdestall und Nachbarn sind in einem durch Tierhaltungen stark vorbelasteten Gebiet gelegen, unter diesen Umständen haben die Nachbarn eine erhöhte Geruchs-Duldungspflicht. (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 15.06.2017 – 1 ME 64/17 und 1 ME 66/17)

Produkthaftung für Heuraufe – Neben dem Hersteller haftet auch der Verkäufer einer Heuraufe dafür, dass die Verkehrssicherungspflichten eingehalten werden. Die Heuraufe muss so gestaltet sein, dass ein Pferd nicht mit dem Halfter an einer vorstehenden Haltevorrichtung hängen bleibt und sich aus dieser Situation nicht mehr selbst befreien kann und dadurch zu Schaden kommt. Es stellt kein Mitverschulden des Pferdehalters dar, dass er das Pferd unbeaufsichtigt auf einem Paddock laufen und aus der Raufe fressen lässt, jedenfalls tritt hier die Tiergefahr hinter das Verschulden des Verkäufers zurück. (LG Lüneburg, Urteil vom 23.02.2017 – 3 O 124/16)

Der Kläger verlangt vom Hufschmied 350.000 € Schadenersatz, weil er einen Huf beim Heißbeschlag zu kurz ausgeschnitten hat und das Turnierpferd anschließend lahmte. Der Beweis des ersten Anscheins sprach zwar für den Kläger, diesen Beweis hat der Hufschmied aber erfolgreich entkräftet: Ein Sachverständiger stellte nämlich auf Röntgenbildern des wiederholt bei Turnieren einem Vet-Check unterzogenen Pferdes degenerative Veränderungen fest, die zu der chronischen Lahmheit geführt haben können. Die dadurch bestehende Unsicherheit schlägt zulasten des beweispflichtigen Klägers aus, so dass seine Klage abgewiesen wurde. Auch konnte dem Hufschmied kein grober Behandlungsfehler bewiesen werden (§ 1 I Hufbeschlaggesetz). (OLG Köln Urteil vom 02.09.2016 – 19 U 129/15)

Mitverschulden des geschädigten Reiters – Wer mit seinem Pferd auf einem Abreiteplatz im Galopp von hinten ein anderes Pferd überholt, das sich deshalb erschrickt und austritt, hat nur Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 50 %. Dem geschädigten Reiter wird ein Mitverschulden angelastet. (OLG Koblenz, Urteil vom 07.01.2016 – 1 U 422/15)

Pferdewirt-Ausbildung: Minderjährige stehen unter dem Schutz des Berufsbildungsgesetzes: Ein Ausbildungsvertrag für einen nicht staatlich anerkannten Ausbildungsberuf verstößt gegen eine gesetzliches Verbot und ist daher nichtig (§ 4 II BBiG). Für Volljährige besteht nur das Erfordernis eines planmäßigen Ausbildungsganges. Bei einem Ausbildungsvertrag mit dem Ziel „FN-geprüfte Pferdewirtin“ (nicht staatlich anerkannte Prüfung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung) muss ein Ausbildungsgang planmäßig in einem Reit- oder Zuchtbetrieb erfolgen. Eine Betriebsinhaberin, die selbst nicht Meisterin ist und auch keinen Meister beschäftigt, keinen Ausbildungsplan erstellt hat und die volljährige Auszubildende für 45 Stunden pro Woche zuzüglich Überstunden als Gestütshilfskraft für 530 € brutto monatlich beschäftigt, muss damit rechnen, dass es sich nur um ein faktisches Arbeitsverhältnis handelt, das jederzeit ohne Kündigung beendet werden kann. Das als Ausbildungsvertrag eingekleidete Beschäftigungsverhältnis ist nämlich nichtig. Da aber ein faktisches Arbeitsverhältnis vorlag, musste die Betriebsinhaberin unter Zugrundelegung eines Stundenlohns von 7,00 € für die zehn Monate der Beschäftigung als Gestütshilfskraft 9.478,19 € nachzahlen. (Arbeitsgericht Osnabrück Urteil vom 11.03.2015 – 2 Ca 431/14)

Der Besucher eines Reiterhofes, der den Pferden umherliegendes frisches Heu gibt, muss Schadenersatz leisten, wenn Pferde in Folge dessen eine Kolik erleiden und eingeschläfert werden müssen. (OLG Karlsruhe Urteil vom 17.01.2008 – 12 U 73/07)